Praxisinfos
im TherapieDeck

Termin und Behandlungszeit

Du erreichst uns telefonisch unter 0441 – 88111 oder buchst deinen Termin online.

Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8:00 – 20:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr

Die im Eingangsbereich ausgehängten Zeiten für die Behandlungen beinhalten auch die Zeit zum Umziehen sowie mögliche Anamnesegespräche. Deshalb kann die tatsächliche Behandlungszeit etwas kürzer sein. An der Anmeldung findest du außerdem unsere aktuelle Preisliste.

Kosten und Kostenübernahme

Auf Rezept (gesetzlich versichert)

Die Kosten übernimmt in der Regel deine Krankenkasse. Du zahlst vor Behandlungsbeginn lediglich die gesetzlich festgelegte Rezeptgebühr sowie eine Eigenbeteiligung von 10 Prozent des Rezeptwertes.

Privatpatienten

Du reichst deine Verordnung bei uns ein und erhältst nach Abschluss der Therapie eine Rechnung.

Selbstzahler

Einige Angebote, zum Beispiel Ultraschall-Bildgebung, Hydrojet, Vibroakustik, Beckenbodentraining und Training, kannst du auch ohne Rezept als Selbstzahler nutzen.

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Beides wird vom Arzt verordnet. Vor Beginn muss der zuständige Kostenträger, zum Beispiel deine Krankenkasse, die Teilnahme genehmigen. Bei Fragen zu Verordnung und Finanzierung helfen wir dir gern weiter.

Firmenfitness

Als Mitglied bei Hansefit oder Wellhub kannst du bei uns am Gerät und im Freitrainingsbereich trainieren und unser Beckenbodentraining zu Vorteilspreisen nutzen.

Online-Physiotherapie

Mit ärztlicher Verordnung kannst du ausgewählte Behandlungen auch per Video durchführen. Sprich uns dazu einfach an.

Ausfallhonorar bei Verspätung oder Nichterscheinen

Der vereinbarte Termin wird exklusiv für dich reserviert. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten kann die Behandlung aus organisatorischen Gründen möglicherweise nicht in voller Länge oder gar nicht durchgeführt werden. In diesem Fall gilt der Termin als ausgefallen. Ebenso gilt dies bei Nichterscheinen oder bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn.

Gemäß § 615 BGB wird je Einheit ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 Euro für physiotherapeutische Leistungen und 40 Euro für osteopathische Leistungen erhoben. Sollte der Termin anderweitig vergeben werden können, entfällt die Gebühr. Diese Regelung dient der Kompensation fixierter Kosten sowie der Reservierung der entsprechenden Kapazitäten.

Fragen?

Wenn du Fragen zur Kostenübernahme oder zur Behandlung hast, unterstützen wir dich gern. Schreib uns über das Kontaktformular oder ruf uns an: 0441 – 88111.